Testament und Pflichtteilsrecht
Familie enterben? Was bei Testament und Pflichtteil zu beachten ist
Wer Angehörige nicht als Erben einsetzen möchte, kann die gesetzliche Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag verändern. „Enterben“ bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keinerlei Ansprüche verbleiben.
Abkömmlinge, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern können pflichtteilsberechtigt sein. Deshalb muss jede Gestaltung die konkrete Familien- und Vermögenssituation berücksichtigen.

Was „enterben“ rechtlich bedeutet
Durch eine Verfügung von Todes wegen kann eine Person von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden. Dann wird sie nicht Erbin und erhält keine unmittelbare Stellung am Nachlass. Bei Pflichtteilsberechtigten kann stattdessen jedoch ein Geldanspruch gegen die Erben entstehen.
Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Wer konkret pflichtteilsberechtigt ist, hängt von Familienstand, Verwandtschaft und weiteren Umständen ab.
Wer einen Pflichtteil verlangen kann
Das Gesetz nennt insbesondere Abkömmlinge und Ehegatten. Eltern können pflichtteilsberechtigt sein, wenn keine vorrangigen Abkömmlinge vorhanden sind. Geschwister, Nichten und Neffen haben dagegen kein eigenes Pflichtteilsrecht.
Die vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur in eng begrenzten gesetzlichen Ausnahmefällen möglich. Ein zerrüttetes Verhältnis oder fehlender Kontakt allein reicht dafür regelmäßig nicht aus.
Warum lebzeitige Übertragungen kein einfacher Ausweg sind
Immobilien, Geld oder Beteiligungen schon zu Lebzeiten zu übertragen, kann Teil einer Nachlassplanung sein. Solche Schritte berühren jedoch Eigentum, eigene Versorgung, Schenkungsteuer, mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche und häufig auch Finanzierungs- oder Zustimmungspflichten.
Eine Gestaltung darf deshalb nicht allein darauf ausgerichtet sein, Ansprüche zu umgehen. Sie muss wirtschaftlich tragfähig sein und den eigenen Lebensunterhalt sowie rechtliche Grenzen berücksichtigen.
Den eigenen Willen positiv und eindeutig formulieren
Oft ist es hilfreicher, nicht nur festzuhalten, wer nichts erhalten soll, sondern klar zu bestimmen, wer Verantwortung übernimmt und welches Ziel mit dem Nachlass verfolgt wird. Dazu gehören Erben, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung, Ersatzregelungen und der Umgang mit einzelnen Vermögenswerten.
Mein Lebenswerk bleibt leistet eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle erbrechtliche und steuerliche Beratung.
Fragen zum Thema
Häufige Fragen
Kann ich meine Kinder vollständig enterben?+
Kinder können von der Erbfolge ausgeschlossen werden, haben aber regelmäßig einen Pflichtteilsanspruch. Eine Entziehung auch des Pflichtteils ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Haben Geschwister einen Pflichtteilsanspruch?+
Geschwister gehören nicht zum Kreis der in § 2303 BGB genannten Pflichtteilsberechtigten. Ob sie ohne Testament gesetzliche Erben wären, ist eine andere Frage.
Kann ich mein Vermögen stattdessen gemeinnützig einsetzen?+
Im rechtlich verfügbaren Rahmen können Menschen oder Organisationen testamentarisch bedacht werden. Pflichtteilsrechte, Steuern und die gewünschte Form der langfristigen Vermögensverwaltung müssen dabei geprüft werden.